Gefährdung richtig einschätzen!

Risiken finanziell absichern!

Von Überschwemmungen kann nahezu jeder betroffen werden, auch fernab von einem größeren Gewässer. Jeden Sommer treten nach plötzlichen Starkregen kleine Bäche über die Ufer, die Kanalisation kann das Niederschlagswasser nicht mehr abführen oder das Wasser fließt unkontrolliert von umliegenden Hängen oder Ackerflächen in bebaute Gebiete.

Dabei können verheerende Schäden an Gebäuden, Hausrat und Fahrzeugen entstehen. Beim Auto kommt die Kaskoversicherung für die Schäden auf. Aber auch Ihr Gebäude und Ihren Hausrat können Sie mit einer sogenannten "Erweiterten Naturgefahrenversicherung (Elementar)" gegen Überschwemmungsschäden versichern. Eine solche Versicherung kann nahezu jeder ganz einfach abschließen. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind in Thüringen nahezu alle Adressen problemlos gegen die genannten Schäden durch Naturgefahren versicherbar.Selbst für Gebäude, die sich in einem regelmäßig überfluteten Gebiet befinden, bestehen oftmals Möglichkeiten, tragbare individuelle Versicherungslösungen zu finden.

Die Landesregierung Thüringen rät allen Bürgern, die besonderen Risiken ausgesetzt sind (z. B. Lage in einem Hochwasserrisikogebiet), dringend, in jedem Fall eine Erweiterte Naturgefahrenversicherung als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung und eine Hausratsversicherung unter Einschluss von Naturgefahren abzuschließen. Aufgrund der Zunahme von Starkniederschlägen, die lokal auch fern der Gewässer auftreten und hinsichtlich Ihres Risikos nicht räumlich eingegrenzt werden können, wird auch Bewohnern außerhalb der o.g. Gebiete empfohlen, ihr finanzielles Risiko durch den Abschluss einer in diesem Fall meist sehr günstigen Erweiterten Naturgefahrenversicherung zu reduzieren.

Die folgenden Ausführungen sollen einen Einblick in die Thematik geben. Der genaue Umfang der Leistungen sowie sonstige Regelungen sind jedoch bei Ihrem Versicherer zu erfragen oder dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. In der Rubrik „Weiterführende Informationen“ dieses Ratgebers finden Sie zusätzliche, externe Informationsquellen zum Thema Naturgefahrenversicherung (in Thüringen).

Wohngebäudeversicherung

Die meisten Hausbesitzer haben ihr Haus standardmäßig gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Blitzschlag versichert. Schäden durch Wasser, das von außen in das Gebäude eindringt, können nur mit einer Zusatzversicherung, der Erweiterten Naturgefahrenversicherung (Elementar), zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgesichert werden.

Der Schutz, den eine solche Versicherung bietet, ist in der Regel umfassend: Sie schließt Reparaturen der Wasserschäden am Haus und in der Regel an auf dem Grundstück befindlichen versicherten Nebengebäuden ein, z.B. Schuppen oder Gartenhäuser. Außerdem werden üblicherweise Abbruch- und Aufräumkosten ersetzt, sowie Mietausfälle, wenn das Gebäude vorübergehend unbewohnbar ist.

Bei einem Totalschaden an Ihrem Gebäude übernimmt die Versicherung den Abbruch des zerstörten Gebäudes und den Wiederaufbau eines neuen Hauses in gleicher Art und Güte. Jeder Gebäudeeigentümer ist zur Sicherung seines Gebäudes gegen Rückstau aus dem Kanalnetz verpflichtet. Grundlagen hierfür bilden die Entwässerungssatzungen der Städte oder Gemeinden bzw. der zuständigen Kanalnetzbetreiber. Die Rückstauebene wird vom Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes festgelegt und ist für das betreffende Gebäude bei diesem zu erfragen.

Wasserschäden aufgrund von ansteigendem Grundwasser oder durch Überflutung bei Sturmflut sind üblicherweise ausgeschlossen.

Hausratversicherung

Die meisten Privatpersonen haben ihren Hausrat gegen Schäden durch Brand, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser, Sturm und Blitzschlag versichert. Ebenso wie in der Wohngebäudeversicherung, können Sie auch Ihren Hausrat mit einer Zusatzversicherung gegen Überschwemmungsschäden versichern.

Im Schadensfall müssen Sie Ihrem Versicherer eine Liste der zerstörten oder beschädigten Gegenstände zusenden. Üblicherweise werden zerstörte Gegenstände zum Neu- oder Wiederbeschaffungswert ersetzt, beschädigte Gegenstände werden repariert.

Schäden durch ansteigendes Grundwasser oder Sturmflut sind auch hier ausgeschlossen.

Kfz-Versicherung

Für die Reparatur von Schäden an Ihrem Auto nach unmittelbarer Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung kommt die Teilkasko- (und die Vollkasko-) Versicherung auf.

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Autos, so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In der Regel zahlt die Versicherung dann den Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeuges aufwenden müssten, abzüglich des Restwertes des beschädigten bzw. zerstörten Autos.

Natürlich dürfen Sie den Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit selbst herbeiführen. Wenn Sie z.B. trotz frühzeitiger Hochwasserwarnung Ihr Auto direkt am Flussufer abstellen, ist der Versicherer berechtigt, die Entschädigungsleistung zu kürzen.

Nach der schweren Sturzflut in Rustenfelde (Eichsfeldkreis) im August 2015
Nach der schweren Sturzflut in Rustenfelde (Eichsfeldkreis) im August 2015 (Foto: Gemeinde Rustenfelde)
Überschwemmte Gutenbergstraße in Gera beim Hochwasser im Juni 2013
Überschwemmte Gutenbergstraße in Gera beim Hochwasser im Juni 2013 (Foto: TLUBN)