Vorwort

Hochwasser sind Naturereignisse, die zu jeder Jahreszeit und mit unterschiedlicher Intensität auftreten können. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) ist daher "jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen."
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