Gute Vorbereitung ist alles!

Behalten Sie die Gefahrensituation im Blick!

Unwetterwarnungen

Unwetter sind extreme Wettersituationen, die eine Gefahr für Sie oder Ihr Eigentum bedeuten. Rechtzeitige Warnungen sollen dazu führen, dass Sie durch angemessene Maßnahmen Schäden vermeiden bzw. zumindest vermindern können.

Wovor wird gewarnt?

Unwetterwarnungen werden bei den folgenden Wettererscheinungen ausgesprochen: Windböen, Gewitter (auch mit Begleiterscheinungen, wie etwa Hagel, Orkanböen oder Starkregen), Starkregen, Dauerregen, Glätte, Schneefall, Schneeverwehungen und Tauwetter. Einfache Wetterwarnungen werden zusätzlich bei Nebel, örtlichem Glatteis sowie Frost ausgesprochen.

Wer warnt?

Die so genannte amtliche Unwetterwarnung wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) ausgesprochen. Erfahrene Meteorologen erstellen die Warnungen aufgrund der Analyse und Bewertung von Vorhersagemodellen und Messdaten. Eine Warnung für Starkniederschlag wird zum Beispiel ausgesprochen, wenn die erwarteten Niederschlagsintensitäten bei 15-25 l/m² innerhalb 1 Stunde bzw. bei 20-35 l/m² innerhalb von 6 Stunden liegen.

Unwetterwarnung des DWD
Unwetterwarnung des DWD, Abruf: 08.10.2019, 16 Uhr (Quelle: DWD)

"Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen pro Zeiteinheit. Er fällt meist aus konvektiver Bewölkung (z.B. Cumulonimbuswolken). Starkregen kann zu schnell ansteigenden Wasserständen und (bzw. oder) zu Überschwemmung führen, häufig einhergehend mit Bodenerosion."

"Der DWD warnt deswegen vor Starkregen in 3 Stufen (wenn voraussichtlich folgende Schwellenwerte überschritten werden):

  • Regenmengen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden (Warnung vor markantem Wetter)
  • Regenmengen > 25 l/m² in 1 Stunde oder > 35 l/m² in 6 Stunden (Unwetterwarnung)"
  • Regenmengen > 40 l/m² in 1 Stunde oder > 60 l/m² in 6 Stunden (Warnung vor extremem Unwetter)"
Definition von Starkregen - Auszug aus dem Wetterlexikon des Deutschen Wetterdienstes (Quelle: DWD)

Wann wird gewarnt?

Je nach Wettererscheinung, ihrer voraussichtlicher Schwere, sowie der Zeit bis zu ihrem Eintreffen werden bis zu vier Warnstufen angewendet:

  • Wird eine Wetterwarnung herausgegeben, ist mit weniger schweren Wettererscheinungen zu rechnen.
  • Eine Warnung vor markantem Wetter ist für intensivere Wettererscheinungen vorgesehen. Ab dieser Stufe wird auch vor Starkregen gewarnt (siehe Infobox Starkregen).
  • Die Unwetterwarnung bzw. die Warnung vor extremem Unwetter markieren die zweit- bzw. die höchste Warnstufe.
Zudem soll eine Vorwarnung die Betroffenen auf eine mögliche Gefahr aufmerksam machen. Die Vorwarnzeiten reichen dabei von mehreren Tagen bis zu wenigen Minuten, je nachdem wie großräumig das Wetterereignis auftritt und wie gut es vorhergesagt werden kann.

Wer wird gewarnt?

Die amtlichen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes betreffen jeden Einzelnen und sind für jeden einsehbar. Neben der zu erwartenden Wettersituation wird auch über mögliche Folgen (z.B. Hochwasser) informiert und es werden Verhaltensempfehlungen gegeben.

Sie können sich jederzeit im Internet (http://www.wettergefahren.de) oder automatisiert über die "WarnWetter-App" (https://www.dwd.de/DE/leistungen/warnwetterapp/warnwetterapp.html) über die aktuellen Warnungen und Unwetterwarnungen des DWD informieren. Neben dem DWD erstellen auch private Wetterdienste, wie z.B. Meteomedia (http://www.unwetterzentrale.de), Unwetterwarnungen. Den Kunden einiger Versicherungen (z.B. Sparkassen Versicherung und Badische Versicherungen) wird zudem die kostenlose Nutzung der Smartphone-Applikation WIND (Weather Information ON Demand) zur Warnung vor Unwetter, Sturm und Hagel angeboten.

Außer über das Internet werden die amtlichen Unwetterwarnungen im Radio, Fernsehen und den Tageszeitungen veröffentlicht. Über weitere Informationsquellen für Unwetterwarnungen können Sie sich bei der örtlichen Feuerwehr, der Hochwassernachrichtenzentrale (HNZ) im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) oder der Kommunalverwaltung informieren.

Spezifische Warnungen mit Zusatzinformationen werden für Feuerwehren oder Behörden des Katastrophen- und Hochwasserschutzes erstellt. Dabei kommt beispielsweise das Feuerwehrinformationssystem FEWIS zum Einsatz. Damit werden die Verantwortlichen aktiv per Telefon, SMS- oder Faxdienst über mögliche Gefahren informiert.

Hochwasserwarnungen

Jedes Bundesland hat eine Hochwasserzentrale. Hier werden - je nach meteorologischer Situation und aktuellem Abfluss - Prognosen für den Wasserstand der Flüsse erstellt. Eine Warnung wird immer dann ausgegeben, wenn eine festgelegte Meldestufe überschritten wird.

Für Thüringen ist seit 2008 die Hochwassernachrichtenzentrale (HNZ) mit Sitz im TLUBN in Jena die zentrale, landesweite Ansprechstelle für Hochwasserwarnungen, -informationen und –prognosen. Die Hochwasserprognosen für die kommenden 72 Stunden (3 Tage) werden alle 6 Stunden (um 3 Uhr, 9 Uhr, 15 Uhr und 21 Uhr) auf Basis der vom DWD vorhergesagten Niederschläge sowie Schneeschmelzen erstellt und im Internet veröffentlicht. Im Hochwasserfall werden die Hochwassermeldungen der Pegel und Hochwassernachrichten (Warnungen, Informationen, Schlussmeldungen) von der HNZ per Fax oder E-Mail an einen festgelegten Nutzerkreis weitergegeben. Dazu gehören beispielsweise die Zentralen Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte, die Polizeidirektionen sowie eine Reihe anderer Dienststellen innerhalb und auch außerhalb Thüringens. Dabei findet auch ein überregionaler Austausch zwischen den Nachrichtenzentralen der Bundesländer in den jeweiligen Flussgebietseinheiten statt.

HNZ Thüringen
Die HNZ Thüringen in Jena (Quelle: TLUBN)
Hochwasserwarnkarte der HNZ Thüringen
Hochwasserwarnkarte der HNZ Thüringen, Abruf: 12.07.2022, 9 Uhr (Quelle: TLUBN)

Für jeden der mehr als 50 Hochwassermeldepegel in Thüringen sind die Richtwasserstände für den Meldebeginn und die Meldestufen 1 bis 3 festgelegt. Wird der Richtwasserstand für den Meldebeginn an einem Hochwassermeldepegel erreicht oder überschritten, werden Hochwassermeldungen an einen festgelegten Empfängerkreis versandt. Werden Richtwasserstände von Meldestufen erreicht oder überschritten, können diese für Gewässer(abschnitte) oder ganze Landkreise bzw. kreisfreie Städte ausgerufen werden. Ist das der Fall, sind die nachfolgend dargestellten Handlungsanweisungen zu beachten:

  • Meldebeginn: Wasserstand, der bei weiterem Ansteigen zu einer kritischen Situation führen kann.
  • Meldestufe 1: Wasserstand, der eine regelmäßige Kontrolle von wasserwirtschaftlichen Anlagen, Brücken und sonstigen Gefährdungspunkten notwendig macht. Ufernahe land- und forstwirtschaftliche Flächen sind überflutet, örtlich ist mit leichter Verkehrsbehinderung auf Hauptverkehrs- oder Gemeindestraßen zu rechnen.
  • Meldestufe 2: Wasserstand, der einen ständigen Wachdienst an wasserwirtschaftlichen Anlagen, Brücken, Durchlässen und sonstigen Gefährdungspunkten notwendig macht. Ufernahe bebaute Grundstücke oder Keller sind überflutet, es kommt zur Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen, und vereinzelt ist der Einsatz der gemeindlichen Wasserwehr erforderlich.
  • Meldestufe 3: Wasserstand, der eine akute Hochwasserlage bedeutet, die Maßnahmen zur Hochwasserabwehr erforderlich macht. Bebaute Gebiete sind in größerem Umfang überflutet, überörtliche Verkehrsverbindungen werden gesperrt und der Einsatz der gemeindlichen Wasserwehr ist erforderlich.

Die HNZ bietet eine Vielzahl an Informationsmöglichkeiten über die aktuelle hydrologische Situation im Freistaat. Sämtliche Inhalte sind über den Internetauftritt der HNZ abrufbar (https://hnz.thueringen.de/hw-portal)

Dort werden aktuelle Grenzwertüberschreitungen an Pegeln (Meldebeginn, Meldestufen), Wetterwarnungen des DWD sowie aktuelle Hinweise, Hochwasserwarnungen und Hochwasserinformationen veröffentlicht.

Für jeden dort dargestellten Pegel können detaillierte Zusatzinformationen sowie die aktuell gemessenen Wasserstände und Durchflüsse (bis zu vier Wochen zurück) visualisiert und abgerufen werden.

Weiter bietet der Internetauftritt einen Link auf das „Länderhochwasserportal LHP“, über das auf Hochwasserinformationen aus den anderen Bundesländern zugegriffen werden kann.

Ist Ihr Wohnort unmittelbar bedroht, sollten Sie durch die zuständige Gemeinde, z. B. mit Hilfe von Lautsprecherdurchsagen, über die Gefahrenlage informiert werden. Warnmeldungen werden auch über die lokalen Radio- und Fernsehsender verbreitet. Eventuell verwendet Ihre Gemeinde noch weitere Warnwege, wie z.B. Sirenensignale oder Hinweisschilder. Fragen Sie ihre Gemeinde oder die Feuerwehr, welche Warnwege vorgesehen sind und welche Sirenensignale ggf. verwendet werden.

Unabhängig von den Warnmeldungen durch Ihre Gemeinde können und sollten Sie die aktuelle Situation stets im Blick behalten, und zwar mithilfe von digitalen Warndiensten für Ihr Mobiltelefon - den sogenannten Warn-Apps. Diese bieten schnellen und effektiven Zugriff auf amtliche Wetter- und Hochwasserinformationen und -warnungen, aktuelle Vorhersagen zur Gefahrenentwicklung, sowie Verhaltenshinweise im Ereignisfall. Einen Überblick über hilfreiche Warndienste und Apps finden Sie hier.

Nutzen Sie Nachbarschaftsnetze! Es ist immer möglich, dass Informationen und Warnungen nicht früh genug alle Betroffenen erreichen. Besonderes Augenmerk ist auf Kinder, alte Menschen, Kranke und Behinderte zu richten.

Sobald die Hochwasserwarnung ausgesprochen wurde, bleibt Ihnen noch eine gewisse Zeit bis das Hochwasser Ihren Wohnort erreicht. Nutzen Sie diese Zeit, um Notfallmaßnahmen zu ergreifen, aber bringen Sie sich auch rechtzeitig selbst in Sicherheit. Handelt es sich um ein Sturzflutereignis, kann eine Warnung, wenn überhaupt, nur sehr kurzfristig erfolgen. In diesem Fall hat die Rettung von Leib und Leben absoluten Vorrang. Weitere Handlungsempfehlungen speziell für Starkregen und Sturzflutereignisse wurden beispielsweise von der Stadtverwaltung Erfurt veröffentlicht – zu finden in der Rubrik „Weiterführende Informationen“ dieses Ratgebers.